Keine Befreiung von Sexualkunde

6.8.09 - Kinder müssen ab sofort an Faschingsveranstaltungen und Sexualkunde in der Schule teilnehmen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Religiöse Überzeugungen der Eltern sind kein Grund mehr für eine Befreiung vom Unterricht. Mehr

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