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Bestimmungen in afrikanischen Ländern
Dieser Eintrag stammt von team Am @ In Kinderprostitution | Kommentarfunktion deaktiviert
Südafrika
Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird.
Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist. [1] http://wuestenschiff.de/phpbb/viewtopic.php?t=39950&highlight=kinderprostitution
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